Der Fachbereich Berufsbeistandschaft übernimmt die von der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) angeordneten Massnahmen für Erwachsene, die einer ausgebildeten Fachperson übertragen werden. Der Beistand oder die Beiständin lässt den betreuten Personen im Rahmen des Auftrages der KESB so viel Selbstständigkeit wie möglich und er wahrt und handelt im Interesse der betreuten Personen. Über die Mandatsführung muss mindestens alle zwei Jahre gegenüber der Behörde Bericht erstattet und die Rechnung abgelegt werden.
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Dietikon (KESB)
Kontakt / Postadresse:
Stadt Schlieren
Berufsbeistandschaft
Freiestrasse 6
8952 Schlieren
Büroräumlichkeiten:
Termine und Adresse nur gegen Voranmeldung
Öffnungszeiten
siehe Öffnungszeiten Stadtverwaltung
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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