Inhalt

Bodenbelastung im Familiengartenareal Betschenrohr
Im Familiengartenareal Betschenrohr wurden Schadstoffe im Boden entdeckt. Insgesamt sind rund 90 der gesamthaft circa 370 bewirtschafteten Parzellen von Nutzungseinschränkungen oder -verboten betroffen. Für 24 weitere Parzellen gilt eine Empfehlung zum Anbau von Nahrungspflanzen mit geringer Schadstoffaufnahme.

Aktuelles

Ende 2024 wurden im südwestlichen Bereich des Familiengartenareals Betschenrohr die bisher noch nicht beprobten Flächen untersucht. Auch hier wurden Bereiche mit erhöhten Quecksilberwerten entdeckt. In einem Bereich zeigen die Resultate erhöhte Werte von polyzyklischen aromatischen Kohlenstoffen (PAK). Aufgrund der erhöhten Quecksilberwerte ist ab sofort auf weiteren vier Parzellen der Nahrungspflanzenanbau verboten und Kinder dürfen sich nur auf versiegelten Flächen aufhalten. Auf den vier Parzellen mit erhöhten PAK-Werten ist die Nutzung für Kinder eingeschränkt. Die betroffenen Pächterinnen und Pächter wurden in Absprache mit dem Vorstand des Familiengartenvereins schriftlich informiert.

Nach wie vor gilt: Unter Einhaltung der verordneten Nutzungseinschränkungen bzw. -verboten dürfen die Gärten weiterhin genutzt werden.

Die Fusswege durch das Areal sind weiterhin öffentlich begehbar.

Bitte beachten Sie die neuen Karten und Merkblätter, um sich über die geltenden Nutzungsbestimmungen zu informieren.

(zuletzt aktualisiert: 15.01.2025)

Ausgangslage

Im Familiengartenareal Betschenrohr wurde in verschiedenen Bereichen eine zu hohe Belastung an Schadstoffen im Boden festgestellt. Ausschlaggebend für die Nutzungseinschränkungen sind zu hohe Belastungen durch Quecksilber und in je einem Bereich durch Cadmium sowie polyzyklische aromatische Wasserstoffe (PAK). Diese Schadstoffe können zu gesundheitlichen Problemen führen, wenn sie über einen längeren Zeitraum über den Verzehr von belastetem Gemüse oder durch die direkte Aufnahme der belasteten Erde (z.B. wenn Kinder mit der Erde spielen) in den Körper gelangen.

Keine akute Gefährdung, jedoch müssen vorsorgliche Massnahmen ergriffen werden
Es besteht keine akute Gefahr für die Gesundheit. Es besteht aber eine konkrete Gefährdung der Gesundheit durch eine chronische Schadstoffexposition. Um das Risiko einer möglichen Schadstoffaufnahme zu reduzieren, müssen auf der Grundlage des Umweltschutzgesetzes Massnahmen ergriffen werden. Es handelt sich dabei um sehr strenge Vorsichtsmassnahmen zum Schutz der Gärtnerinnen und Gärtner.

Gesetzliche Grundlage
Auf der Grundlage des Umweltschutzgesetzes hat der Bund für belastete Böden sogenannte Richt-, Prüf- und Sanierungswerte definiert. Wenn der Richtwert überschritten ist, so gilt es, die Belastungsquellen zu stoppen. Bei Überschreiten der Prüfwerte müssen die Kantone abklären, ob die Schadstoffbelastung des Bodens eine konkrete Gefährdung darstellt. Ist dies der Fall, so müssen sie die Nutzung so weit einschränken, dass diese Gefährdung nicht mehr besteht. Sind Sanierungswerte überschritten, so muss die entsprechende Nutzung verboten werden.

Die Resultate der Bodenproben im Betschenrohr zeigen, dass auf verschiedenen Flächen die Prüfwerte für Quecksilber, Cadmium und PAK sowie die Sanierungswerte für Quecksilber überschritten werden.

Kanton hat Nutzungseinschränkungen erlassen
Die zuständige kantonale Behörde, das Amt für Landschaft und Natur (ALN), hatte aufgrund der Untersuchungsresultate für das nordöstliche Areal im Juni 2024 eine Verfügung mit unterschiedlichen Massnahmen für belastete Bereiche erlassen. Die Massnahmen betreffen den Nahrungspflanzenanbau sowie den Aufenthalt von Kindern auf den Böden und reichen von Empfehlungen für Vorsichtsmassnahmen, eingeschränkter Nutzung bis zu einem Verbot bestimmter Nutzungen.

Aufgrund der Resultate im nordöstlichen Areal veranlasste die Stadt Schlieren, dass auch das restliche Familiengartenareal, der südwestliche Bereich, auf Schadstoffe untersucht wird. Im September 2024 hat der Kanton auch für diesen Bereich eine Verfügung erlassen und sie im Januar 2025 aufgrund der Resultate der dritten Bodenproben ergänzt. Die Nutzungseinschränkungen entsprechen jenen im nordöstlichen Areal.

Das Grundwasser ist sicher
Da sich im Betschenrohr auch Grundwasserpumpwerke befinden, hat die Wasserversorgung der Stadt Schlieren aufgrund der Resultate der Bodenproben zusätzliche Untersuchungen des Grundwassers durchgeführt. Im Grundwasser wurden keine erhöhten Schadstoffwerte festgestellt und es kann weiterhin ohne Einschränkung konsumiert werden.

Die Ursache ist unbekannt
Die genaue Ursache der Bodenbelastungen zu ermitteln, ist aufgrund der langen und vielschichtigen Historie sehr schwierig. Der Zeitpunkt des Schadstoffeintrags kann nicht genau ermittelt werden. Dementsprechend wären allfällige pauschale Schuldzuweisungen an die heutigen Gartenpächterinnen und -pächter fehl am Platz. Das Areal wird seit fast hundert Jahren zum Gärtnern genutzt. Quecksilber kann über unterschiedliche Wege in den Boden gelangen: Durch Verbrennung von Abfällen und Kohle, Brandereignisse, Einträge aus der Industrie über die letzten hundert Jahre, Ausbringen von Asche, unwissentliche Einbringung von schadstoffbelastetem Boden oder Einsatz von Klärschlamm, schadstoffhaltigen Pflanzenschutzmitteln sowie Düngern. Bis Anfangs 90er-Jahre waren die Grenzwerte für Schwermetalle in handelsüblichen Düngemitteln höher als heute. Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) entstehen bei unvollständigen Verbrennungsprozessen in Kohle, Heizöl, Treibstoff, Holz oder Tabak. An Russpartikeln gebunden, gelangen sie in die Umgebungsluft und anschliessend in den Boden.

Zufallsbefund dank kantonalem Revitalisierungsprojekt
Die Bodenbelastung im nördlichen Areal wurde zufälligerweise bei Untersuchungen für das Revitalisierungsprojekt "Lebendige Limmat" festgestellt. Diese Untersuchungen fanden gestaffelt im gesamten Perimeter des Projekts statt. Ziel der Untersuchung war es, den Bodenaufbau zu ermitteln und die Grundlagen für die spätere Bodenverwertung bzw. Bodenentsorgung zu erarbeiten.

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse familiengarten@schlieren.ch oder an die Telefonnummer 044 738 15 49.

Übersicht Parzellen Familiengarten Betschenrohr
Hier finden Sie Informationen zu den Nutzungseinschränkungen sowie Merkblätter und aktuelle Übersichtspläne, auf der betroffene Gärtnerinnen und Gärtner ihre Parzelle finden.
Hier finden Sie Informationen zu den Nutzungseinschränkungen sowie Merkblätter und aktuelle Übersichtspläne, auf der betroffene Gärtnerinnen und Gärtner ihre Parzelle finden.
Häufige Fragen
Wir beantworten häufig gestellte Fragen der betroffenen Gärtnerinnen und Gärtner.
Wir beantworten häufig gestellte Fragen der betroffenen Gärtnerinnen und Gärtner.
Der Familiengarten Betschenrohr

Viele Fragen zum weiteren Vorgehen sind noch offen. Die Stadt Schlieren informiert laufend auf Grundlage der aktuellen Informationen.

Viele Fragen zum weiteren Vorgehen sind noch offen. Die Stadt Schlieren informiert laufend auf Grundlage der aktuellen Informationen.