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Wahlbüro

Der Stadtrat ordnet die Wahl- und Abstimmungstage an, bestimmt die Standorte und Öffnungszeiten der Urnen und trifft die nötigen Vorbereitungen. Das Verfahren richtet sich nach dem Gemeindegesetz und dem Gesetz über die politischen Rechte.

Das Wahlbüro führt die durch die Urne vorzunehmenden Wahlen und die Abstimmungen nach dem Gesetz über die politischen Rechte durch. Das Gemeindeparlament bestimmt die Zahl der Mitglieder. 

Die Stadtpräsidentin/der Stadtpräsident führt den Vorsitz, die Stadtschreiberin/der Stadtschreiber amtet als Sekretärin/Sekretär des Wahlbüros.

Das Wahlbüro besteht aus 50 gewählten Mitgliedern.

Personen

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