Bei einem Wegzug in eine Gemeinde eines anderen Kantons können Sie nur die Wegzugsmeldung mit eUmzugZH durchführen. Sie müssen anschliessend den Zuzug gemäss der Vorgaben Ihrer neuen Wohngemeinde abschliessen.
Wochenaufenthalter können nicht teilnehmen. Gemäss Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Stadtbüro | 044 738 14 80 | stadtbuero@schlieren.ch |