Die zuständige kantonale Behörde, das Amt für Landschaft und Natur (ALN), hat aufgrund der Untersuchungsresultate Verfügungen mit verschiedenen Massnahmen für belastete Bereiche erlassen.
Die vorsorglichen Massnahmen betreffen den Nahrungspflanzenanbau sowie den Aufenthalt von Kindern auf den Böden und reichen von Empfehlungen für Vorsichtsmassnahmen, eingeschränkter Nutzungen bis zu einem Verbot bestimmter Nutzungen.
Die Nutzungseinschränkungen für das nordöstliche Areal gelten seit dem 14. Juni 2024. Jene für das südwestliche Areal seit dem 19. September 2024 bzw. dem 15. Januar 2025. Pächterinnen und Pächter sind angehalten, sich zu informieren, was für Ihre Parzelle gilt. Bei Fragen können Sie sich an den Vorstand des Familiengartenvereins oder an die Stadt Schlieren wenden (Kontakt weiter unten).
Geltende Nutzungseinschränkungen
Auf den nachfolgenden Plänen können Gärtnerinnen und Gärtner des Familiengarten Betschenrohrs einsehen, welche Nutzungsverbote, Nutzungseinschränkungen oder Empfehlungen für ihre Gartenparzelle gelten. Die Pläne können unter "Publikationen" am Seitenende zur besseren Ansicht auch heruntergeladen werden. Dort finden Sie ebenfalls Merkblätter, in denen die geltenden Bestimmungen für die einzelnen Parzellen beschrieben sind.
Massnahmen Nahrungspflanzenanbau
Massnahmen Kinder
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse familiengarten@schlieren.ch oder an die Telefonnummer 044 738 15 49.
Zugehörige Objekte
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