Die zuständige kantonale Behörde, das Amt für Landschaft und Natur (ALN), prüft aktuell die Resultate im Detail. Mündlich verfügte sie bereits Nutzungseinschränkungen für die Teilbereiche, die eine starke und sehr starke Belastung an Schadstoffen aufweisen. Die schriftliche Verfügung folgt zeitnah.
Die bereits bekannten Massnahmen betreffen u.a. den Nahrungspflanzenanbau sowie den Aufenthalt von Kindern auf den Böden und reichen von Empfehlungen für Vorsichtsmassnahmen, eingeschränkter Nutzungen bis zu einem Verbot bestimmter Nutzungen. Die Stadt Schlieren hat die betroffenen Pächterinnen und Pächter über den aktuellen Stand bereits informiert.
Ab sofort geltende Nutzungseinschränkungen
Auf den nachfolgenden Plänen können Gärtnerinnen und Gärtner des Familiengarten Betschenrohrs einsehen, welche Nutzungseinschränkungen oder Empfehlungen für ihre Gartenparzelle gelten. Die Pläne können unter "Publikationen" am Seitenende zur besseren Ansicht auch heruntergeladen werden.
Massnahmen Nahrungspflanzen:
Massnahmen Kinder:
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse familiengarten@schlieren.ch oder an die Telefonnummer 044 738 15 49.
Zugehörige Objekte
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