Anmeldung zur Arbeitsvermittlung
Um das Anmeldeverfahren im Kanton Zürich kundenfreundlicher zu gestalten, melden sich Arbeitslose direkt beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV). Für Schlieren ist das RAV Zürich Vulkanstrasse zuständig:
RAV Zürich Vulkanstrasse
Vulkanstrasse 106
8048 Zürich
Telefon: 043 258 62 00
E-Mail: hotline.ravvulkanstrasse@vd.zh.ch
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08.00 - 11.30
13.00 - 16.30
Mittwoch: 13.00 - 16.30
Wie mache ich meinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung geltend?
Bitte beachten Sie, dass ein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung erst ab dem Anmeldedatum beim RAV geltend gemacht werden kann. Melden Sie sich darum möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am ersten Tag, für den Sie Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) beanspruchen, persönlich beim RAV.
Es sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- AHV-Ausweis-Kopie (graue Karte beidseitig kopieren)
- Schweizer Bürger: Kopie Schriftenempfangsschein der Gemeinde (gilt als Wohnsitzbestätigung)
- Ausländer: Ausländerausweiskopie (gilt als Wohnsitzbestätigung)
- Kompletes Bewerbungsdossier (Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, Diplome, etc.)
- Kopie Kündigungsschreiben
- Bewerbungen während der Kündigungsfrist
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Stadtbüro | 044 738 14 80 | stadtbuero@schlieren.ch |