Antragsverfahren
Pass und Kombi (Pass + Identitätskarte zusammen)
Der Pass oder das Kombi (Pass + IDK) sind beim kantonalen Passbüro telefonisch (Tel. Nr. 043 259 73 73) oder über das Internet www.schweizerpass.ch zu beantragen. Die Gemeinden nehmen keine Anträge entgegen!
Eine Beantragung von Pass oder Kombi ohne vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung per Telefon oder Internet ist nicht möglich!
Bei der Erfassung der biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) muss immer der Schriftenempfangsschein/Meldebestätigung vorgelegt werden. Zudem können namentlich folgende Dokumente von der antragstellenden Person verlangt werden:
- Personenstandsausweis
- Zustimmung der gesetzlichen Vertretung
- Nachweis der elterlichen Sorge
- Entscheid über die Zusprechung der elterlichen Sorge
- Vorhandene abgelaufene oder gültige Pässe und Identitätskarten, die entwertet werden müssen. Bei Verlust: polizeiliche Verlustanzeigen
- Begründung für amtliche Ergänzungen
- Begründung für Austauschpass
Das zur Ausstellung von Pass oder Kombi benötigte Foto wird im Passbüro erstellt. Es muss keine Foto mitgebracht werden. Es kann aber eine digitale Foto mitgebracht werden, die den Anforderungen des Bundes (siehe www.schweizerpass.ch) entspricht.
Identitätskarte
Die Identitätskarte (gilt nicht für Kombi, siehe oben) ist persönlich bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde (Stadt Zürich: Stadthaus oder Kreisbüros) zu beantragen. Mitzubringen dorthin sind:
- alte Identitätskarte (bei Verlust: polizeiliche Verlustanzeige)
- Schriftenempfangsschein (Meldebestätigung)
- 1 Passfoto (Frontalaufnahme, neutraler Hintergrund, neutraler Gesichtsausdruck, 35 x 45 mm) Die Fotomustertafel kann unter www.schweizerpass.ch eingesehen werden
Provisorischer Pass
Der provisorische Pass ist persönlich beim kantonalen Passbüro zu beantragen. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Zur Beantragung mitzubringen sind folgende Dokumente:
- Schriftenempfangsschein oder Meldebestätigung
- Personenstandsausweis
- Zustimmung der gesetzlichen Vertretung
- Nachweis der elterlichen Sorge
- Entscheid über die Zusprechung der elterlichen Sorge
- Vorhandene abgelaufene oder gültige Pässe und Identitätskarten, die entwertet werden müssen. Bei Verlust: polizeiliche Verlustanzeigen.
Beantragung von Ausweisen von Minderjährigen und Entmündigten
Minderjährige müssen in Begleitung eines Elternteils sein, welcher das Sorgerecht besitzt. Dieser Elternteil muss sich ausweisen können. Entmündigte Personen müssen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung sein. Der sorgeberechtigte Elternteil oder die gesetzliche Vertretung haben den Ausweisantrag unterschriftlich zu bestätigen. Diese Bestätigung kann auch mit einem separaten Schreiben erfolgen.
Ausweisarten, Gültigkeit der Ausweise, Preise
Ausweisarten | Gültigkeit | *Preise Fr. |
Pass Erwachsene | 10 Jahre | 140.00 |
Pass Kinder | 5 Jahre | 60.00 |
Kombi (Pass + IDK) Erwachsene | 10 Jahre | 148.00 |
Kombi (Pass + IDK) Kinder (0-18 Jahre) | 5 Jahre | 68.00 |
Identitätskarte Erwachsene | 10 Jahre | 65.00 |
Identitätskarte Kinder (0-18 Jahre) | 5 Jahre | 30.00 |
Provisorischer Pass (kein Porto) | 12 Monate | 100.00 |
*Exklusive Porto je Ausweis
Pass, Kombi und provisorischer Pass müssen anlässlich der Beantragung beim Passbüro in bar oder mit Kredit- oder Debitkarte bezahlt werden.
Gültigkeit der alten Pässe (Generation 03 und 06)
Pässe der alten Generation 03 (maschinenlesbarer Pass) und 06 (biometrischer Pass) behalten ihre Gültigkeit bis zum angegebenen Ablaufdatum. Achtung: Für Reisen in gewisse Staaten (z.B. in oder durch die USA (Transit)) gelten besondere Bestimmungen über die Beschaffenheit bzw. das Ausstelldatum der Pässe!
Reise in und durch die USA
Die USA haben die Forderung erhoben, dass Pässe, die ab dem 26. Oktober 2006 ausgestellt werden, zur visumsfreien Reise in und durch die USA elektronisch gespeicherte biometrische Daten enthalten müssen. Maschinenlesbare Pässe wie der Schweizer Pass 03, die vor diesem Datum ausgestellt werden, berechtigen auch nach diesem Termin zur visumsfreien Reise in und durch das Land.
Passverlängerungen sind nicht möglich. Kindereinträge sind ebenfalls nicht mehr möglich. Jede Person kann ab Geburt einen eigenen Pass beantragen (gilt auch für die Identitätskarte).
Ausstellungsfristen der Ausweise
Identitätskarten 10 Arbeitstage
Pässe 10 Arbeitstage
Die Ausweise werden direkt vom Produktionsort mit eingeschriebener Post an die telefonisch oder per Internet bekannt gegebene Zustelladresse gesendet (bei IDK: Zustelladresse gemäss Antragsformular).
Prov. Pässe 1 Stunde
Standort und Erreichbarkeit Passbüro Zürich
Standort: Sihlquai 253, 8005 Zürich
Das Passbüro ist rollstuhlgängig eingerichtet.
Tel: 043 259 73 73 Fax: 043 259 73 74
E-Mail: passbuero@ds.zh.ch www.schweizerpass.ch
Erreichbarkeit ab Hauptbahnhof Zürich mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Haltestelle Bahnhofquai, Tram Linien 4 und 13 bis Haltestelle Quellenstrasse
Dauer: ca. 6 Minuten
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtbüro | 044 738 14 80 | stadtbuero@schlieren.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Sicherheit und Gesundheit | 044 738 14 80 | stadtbuero@schlieren.ch |