- Hochbauten und Fahrnisbauten
- Parkplätze, Mauern oder Einfriedungen
- Umnutzungen
- Terrainveränderungen
- Reklamen und Anschriften
- die seitliche Verglasung von Sitzplätzen und Balkonen
- Überdachungen von Sitzplätzen und Balkonen
- Bauten und Anlagen (z.B. Garten-/Gerätehäuser), deren Gesamthöhe nicht mehr als 2,5 m betragen und deren Bodenfläche nicht mehr als 6.00 m2 überlagern, bedürfen keiner Baubewilligung, sofern sie nicht in der Kernzone, im Geltungsbereich einer anderen Schutzanordnung oder eines Ortsbild- bzw. Denkmalschutzinventars und im Bereich von Baulinien liegen. Zu beachten ist, dass die Grenzabstände gemäss der Bau- und Zonenordnung der Stadt Schlieren eingehalten werden müssen. Zudem ist nach der Erstellung dem Bausekretariat das Meldeformular "Garten-/Gerätehäuser" einzureichen.
- Solaranlagen, falls diese die Dachziegel um 20 cm, eine Fläche von 35 m2 überschreiten oder im Gebiet der Kernzone liegen
- die Aussenisolation der Gebäudehülle
- den Einbau von Fenstern
- Schwimmbäder
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend.
Viele Informationen über Baubewilligungsverfahren finden Sie auf der Homepage der kantonalen Leitstelle für Baubewilligungen. Wir empfehlen Ihnen, vor Baueingabe Ihr Vorhaben mit uns zu besprechen. Wir beraten Sie gerne.
Für das Gesuch für kleinere Bauvorhaben benötigen Sie folgende Unterlagen:
- ein Baugesuchsformular des Kantons Zürich
- einen amtlichen Katasterplan, max. 12 Monate alt (Acht Grad Ost AG, Wagistrasse 6, Telefon 043 500 44 00, 8952 Schlieren, datenbestellung@achtgradost.ch)
- einen Grundbuchauszug, max. 12 Monate alt (Notariat Schlieren, Uitikonerstrasse 9, 8952 Schlieren, Telefon: 044 752 37 00)
- Grundrisse, Schnitte, Fassaden- und eventuell Umgebungspläne
Wir wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung.
Die notwendigen Formulare finden Sie hier.
Bei Fragen zur Bewilligungspflicht Ihres Bauvorhabens geben wir gerne Auskunft.
Baubewilligungsverfahren
- Preis
- Verfahren kostenpflichtig / Auskünfte gratis
Beglaubigte Katasterkopien und Vermessungsdaten
datenbestellung@achtgradost.ch können gegen Gebühr folgende Produkte bezogen werden:
- Beglaubigte Katasterkopien für Baugesuche
- Vermessungs- und Geoinformatikdaten im DXF-Format, Shape-Format und Interlis-Format
Auskünfte sind gratis.
Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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10.10 | Bauordnung | 23. April 1997 |
10.11 | Arealüberbauungen gemäss Art. 24 der Bauordnung, Handlungsanweisung | 23. Februar 2009 |
Name |
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Name | Download |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Bau und Planung | 044 738 15 49 | bausekretariat@schlieren.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bausekretariat | 044 738 15 49 | bausekretariat@schlieren.ch |