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Die wichtigsten Fragen und Antworten
Die Mitteilung, dass die Böden in einigen Bereichen des Familiengartens Betschenrohr mit Schadstoffen belastet sind, löst viele Fragen aus. Hier sammeln und beantworten wir häufig gestellte Fragen der betroffenen Gärtnerinnen und Gärtner.

1. Warum gibt es unterschiedliche Nutzungseinschränkungen?

  • Die Nutzungseinschränkungen richten sich nach der Höhe der Belastung. Bei der Überschreitung des Sanierungswertes sind striktere Nutzungseinschränkungen notwendig als z.B. bei der Überschreitung des Prüfwerts. (Übersicht Nutzungseinschränkungen)

2. Wurden alle Gärten einzeln beprobt?

  • Nein. Es handelt sich um Stichproben. Das beprobte Areal wurde in 22 Teilflächen eingeteilt. Innerhalb dieser Teilflächen wurde aus jeweils vier Parzellen Boden für eine Flächenmischprobe entnommen. Die Resultate dieser Mischproben gelten für die gesamte Teilfläche.

3. Weshalb sind die Bodenbelastungen so individuell / unterschiedlich im beprobten Areal?

  • Die unterschiedliche Bodenbelastung je nach Teilfläche deutet auf unterschiedliche Nutzung hin (z.B. beim früheren Einsatz von Düngemitteln oder unwissentlichem Eintrag von belastetem Boden)

4. Werden nun in den Bereichen, die den Prüf- oder Sanierungswert überschreiten, die einzelnen Parzellen beprobt?

  • Das ist im Moment in Abklärung.

5. Wird nun auch der südliche Teil des Areals untersucht?

  • Ja. Diese Proben werden voraussichtlich im Juli durchgeführt. Sobald die Termine für die Probenahmen bekannt sind, informieren wir die betroffenen Pächterinnen und Pächter.

6. Ich habe auf meinem Familiengarten Rasen, auf welchem Kinder spielen. Besteht dort eine Gefährdung?

  • Auf dicht bewachsenen Plätzen wie z.B. Rasenflächen ist die Gefahr, dass Kinder Erde verschlucken, geringer. Nach dem Spielen sollten die Hände gewaschen werden.
  • Dies gilt nicht in roten Bereichen! (Übersicht Nutzungseinschränkungen)

7. Ich gärtnere seit Jahren im Betschenrohr. Muss ich nun einen Arzt aufsuchen?

  • Die Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Gesundheit wird als nicht sehr hoch eingeschätzt, kann jedoch auch nicht ganz ausgeschlossen werden.
  • Langzeitauswirkungen von Bodenbelastungen auf die menschliche Gesundheit sind bis heute nur wenig untersucht.
  • Für eine Abklärung beim Arzt, die über die normalen ärztlichen Routineuntersuchungen hinausgehen, sehen wir keine unmittelbare Notwendigkeit.
  • Die verfügte Nutzungseinschränkung hat in erster Linie präventiven Charakter.

8. Was ist, wenn mein (Enkel-) Kind beim Spielen Erde verschluckt?

  • Eine einmalige Aufnahme von Boden, welcher erhöhte Schwermetallwerte aufweist, hat grundsätzlich noch keinen unmittelbaren Einfluss auf die Gesundheit des Kindes
  • Wiederholter Kontakt mit kontaminierter Erde ist zu vermeiden, damit spätere gesundheitliche Einschränkungen ausgeschlossen sind. Deshalb wird die Nutzungsbeschränkung für Kinder eingeführt.

9. Darf ich in meiner roten Parzelle auf eigene Gefahr weitergärtnern?

  • Wer gegen die Nutzungseinschränkung bzw. gegen die Verfügung des Kantons (diese hat polizeirechtlichen Charakter) verstösst, macht sich strafbar.

10. Darf ich das Gemüse, das ich in meiner roten Parzelle angepflanzt habe, noch essen?

  • Wer gegen die Nutzungseinschränkung bzw. gegen die Verfügung des Kantons (diese hat polizeirechtlichen Charakter) verstösst, macht sich  strafbar.

11. Es wurden schon im Jahr 2021 Bodenproben genommen. Warum wurden da keine zu hohen Belastungen gefunden?

  • In den ersten Proben 2021 wurde das Quecksilber noch nicht untersucht, weil dies noch keine Vorgabe war.

12. Welche Pflanzen tendieren dazu Schwermetalle, stärker oder schwächer aufzunehmen?

  • Grundsätzlich: Gemüse, das nicht direkt im Boden wächst, ist weniger problematisch, weil die Verunreinigung mit anhaftender Erde geringer ist.
  • Welche Gemüsesorten Schwermetalle tendenziell stärker oder schwächer aufnehmen, sehen Sie in der nachfolgenden Übersicht. Diese finden Sie unter "Publikationen" am Seitenende auch als Download.

Haben Sie weitere Fragen? Wir sind für Sie da. 
Wenden Sie sich gerne an die E-Mail-Adresse familiengarten@schlieren.ch oder an die Telefonnummer 044 738 15 49.

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