Die Unterbringung und Betreuung von geflüchteten Personen ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden. Der Bund verteilt dabei geflüchtete Personen nach einem gesetzlich definierten Schlüssel an die Kantone. Nach dem geltenden Verteilschlüssel hat der Kanton Zürich entsprechend seiner Bevölkerungszahl 17,9 Prozent der Asylsuchenden zu übernehmen. Seit dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine und anderer Konflikte weltweit steigt die Zahl der Flüchtlinge und damit auch die Zahl der Personen, die Schlieren aufnehmen muss. Nach dem aktuell geltenden Kontingent von 1.3 Prozent der Bevölkerungszahl muss Schlieren 263 Asylsuchende aufnehmen.
Zum Kontingent zählen Menschen mit dem Status N (Asylgesuch pendent), VAA (Vorläufig aufgenommene Ausländer, welche weniger als sieben Jahre in der Schweiz leben) und die Menschen aus der Ukraine mit dem Schutzstatus S. Personen, die länger als sieben Jahre in der Schweiz leben, oder Flüchtlinge, die den anerkannten Flüchtlingsstatus (FL B) erhalten haben, zählen nicht mehr zum Kontingent. Die Gemeinden sind aber weiterhin für diese Personen zuständig.
Die geflüchteten Personen, welche der Stadt Schlieren zugewiesen wurden, werden durch die Asylorganisation Zürich (AOZ) betreut, die eine Leistungsvereinbarung mit der Stadt hat. Sie erhalten Sozialhilfe, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft sicherstellen können. Die Höhe der Sozialhilfe richtet sich nach den Vorgaben der Asylfürsorge.
Ukraine
Seit Kriegsausbruch im Frühjahr 2022 hat die Stadt Schlieren über 215 Menschen aus der Ukraine aufgenommen. Die zugewiesenen Flüchtlinge wurden entweder von Gastfamilien aufgenommen oder in Wohnungen, welche die Stadt Schlieren gemietet hat, untergebracht. Ende 2023 wohnen noch immer Schutzsuchende aus der Ukraine in Schlieren. Die Mehrheit der Flüchtlinge wohnt nun in Kollektivunterkünften, welche der Stadt Schlieren zur Verfügung stehen. Neben der bestehenden Kollektivunterkunft in der Bernstrasse sind dies beispielsweise das ehemalige Personalwohnhaus des Spitals Limmattal oder eine nicht mehr benötigte Pflegewohngruppe der Stadt. Bis Ende 2023 konnte ein kleiner Teil der ukrainischen Flüchtlinge von der Asylfürsorge abgelöst werden, da sie eine Arbeitsstelle gefunden haben.
Unterkünfte
2022 und 2023 konnte die Stadt von verschiedenen Liegenschaften profitieren, die vor ihrem Abriss temporär mit Flüchtlingen belegt werden konnten. Die vorhandenen längerfristigen Unterkünfte werden zukünftig für die Unterbringung von geflüchteten Menschen nicht mehr ausreichen. Daher wird die Stadt Schlieren im Frühjahr 2024 beim Färberhüsli eine provisorische Unterkunft für 120 Personen errichten. Dieser Modulbau kann später wieder abgebaut oder umgenutzt werden.
Die Zahlen der Schutzsuchenden aus der Ukraine sind in den letzten Monaten zurückgegangen. Aktuell kommen vermehrt Menschen aus Afghanistan, Eritrea und der Türkei in die Schweiz und suchen hier Asyl.
Unter den geflüchteten Personen sind auch sehr viele Kinder. Diese sind bereits in den Schlieremer Schulen aufgenommen worden und haben so schnell in einen geregelten Alltag zurückgefunden.
Schule Schlieren
In der Schweiz dürfen und müssen alle Kinder die Schule besuchen, dies gilt auch für die Kinder von geflüchteten Personen. Die Eltern von schulpflichtigen Kindern müssen ihre Kinder nach dem Zuzug in Schlieren zum Schulbesuch anmelden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Schulverwaltung Schlieren
- Kanton Zürich, Einschulung von Neuzugezogenen (in verschiedenen Sprachen)
Angebote von Freiwilligen
Informationen zu verschiedenen Angeboten im Integrationsbereich finden Sie hier: Integration
Möchten Sie auf einem anderen Wege helfen? Der Bereich Gesellschaft der Stadt Schlieren und die Integrationsbeauftragte Dascha Krizan koordinieren Angebote und unterstützen das Zusammenleben aller in Schlieren lebenden Bevölkerungsgruppen. Kontakt: Dascha Krizan, dascha.krizan@schlieren.ch, Tel. 044 738 16 06.
Weiterführende Informationen
Die Angaben auf dieser Seite werden regelmässig aktualisiert. Für weitere Informationen zum Thema können Sie sich an die Abteilung Soziales wenden: soziales@schlieren.ch, Tel. 044 738 44 15 43.
Kontakt
Stadt Schlieren, Abteilung SozialesFlüchtlingswesen
Freiestrasse 6
8952 Schlieren
Tel. 044 738 15 43
soziales@schlieren.ch
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