Wir unterstützen die Hinterbliebenen bei Todesfällen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen für weitere Belange bei. Die Angehörigen werden gebeten, sich möglichst bald mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung beim Bestattungsamt zu melden.
Todesfall – was ist zu tun?
Bei Eintritt des Todes zu Hause
Stirbt jemand innerhalb der Gemeinde Schlieren, muss in jedem Fall ein Arzt beigezogen werden. Nur er kann und darf aus medizinischer Sicht den Tod eines Menschen feststellen und eine „Ärztliche Todesbescheinigung“ ausstellen. Der Arzt (oder die Kantonspolizei) hat die Möglichkeit, die/den Verstorbene/n ins Friedhofsgebäude Schlieren, ins Krematorium Nordheim, Zürich oder ins Institut für Rechtsmedizin, Zürich überführen zu lassen.
Zuständig für das Einsargen und die Überführung ist das Bestattungsunternehmen Gerber AG in Lindau, Telefon 052 355 00 11.
Bei Eintritt des Todes im Spital oder Heim
Die ärztliche Todesbescheinigung wird direkt dem Zivilstandsamt zugestellt.
Bei einem Unfall oder Suizid
Die Polizei muss zugezogen werden.
Todesfall an Wochenenden und allgemeinen Feiertagen
Mit dem Gang zum Bestattungsamt kann bis zum nächsten Arbeitstag gewartet werden.
Für das Einsargen und Überführen an den Wochenenden ist wiederum das Bestattungsunternehmen Gerber AG in Lindau zuständig, Telefon 052 355 00 11.
Der nächste Schritt: Meldung beim Bestattungsamt
Nehmen Sie mit dem Bestattungsamt Schlieren, welches Sie im Stadthaus finden, Kontakt auf. Für Todesfälle ist nur dieses Amt zuständig, auch wenn sich das Zivilstandsamt in Dietikon befindet.
Sie erreichen uns:
- Persönlich während den Öffnungszeiten im Stadthaus Schlieren, Parterre links neben den Einwohnerdiensten
- Telefonisch während den Öffnungszeiten unter 044 738 14 75
Ein Todesfall muss innerhalb von zwei Tagen beim Bestattungsamt Schlieren angemeldet werden.
Zur Anmeldung eines Todesfalles sind verpflichtet
- Ehefrau oder Ehemann bzw. Partner oder Partnerin in Wohngemeinschaft
- Kinder oder deren Ehegatten
- Die der verstorbenen Person nächstverwandten Personen
- Personen, die Beistand oder Vormund der oder des Verstorbenen sind
Welche Dokumente sind nötig – was müssen Sie mitbringen
- die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung, falls zu Hause verstorben
- Familienbüchlein
- Meldebestätigung (bei ausländischen Staatsangehörigen Ausländerausweis, Reisepass)
Das Bestattungsamt hat folgende Fragen an Sie
- Wann kann die Einsargung bzw. die Überführung erfolgen?
- Wird eine Kremation oder eine Erdbestattung gewünscht?
- Wann sollen die Beisetzung und die Abdankung stattfinden?
- Wer ist Kontaktperson, wer Erbenvertreter?
- Wann soll die amtliche Todesanzeige erscheinen?
- Welche Art von Grab wird gewünscht?
- Reihen-Urnengrab
- Reihen-Erdgrab (Sarg)
- Urnen-Nische in der Wand
- Gemeinschaftsgrab (mit oder ohne Inschrift)
- Baumbestattung
- Beisetzung in ein bestehendes Grab
- Familiengrab
Beisetzungen auswärts sind mit dem Bestattungsamt derjenigen Gemeinde abzuklären, in welcher die Beerdigung stattfinden soll.
Das Bestattungsamt organisiert nach Absprache mit Ihnen
- das Einsargen
- Transport der/des Verstorbenen ins Friedhofgebäude oder ins Krematorium
- Urnenabholung im Krematorium
- Festsetzung des Termins für die Abdankung und die Beisetzung
- Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Pfarrer
- Amtliche Publikation in der Limmattaler Zeitung
- Bestellung der prov. Grabbeschriftung, bis der Grabstein gesetzt ist
- Beschriftung der Nischenplatte bei Beisetzung in der Urnenwand
Benachrichtigung von: Pfarramt, Sigrist, Organist, Friedhofpersonal, AHV-Zweigstelle, Steueramt, Einwohnerdienste, Zivilstandsamt, Bestattungsinstitut Gerber AG
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Grabmalgesuch (PDF, 47.38 kB) | Download | 0 | Grabmalgesuch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtbüro | 044 738 14 80 | stadtbuero@schlieren.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Sicherheit und Gesundheit | 044 738 14 80 | stadtbuero@schlieren.ch |
Name | Download |
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