Die wichtigsten Informationen zu Verfahren und Ablauf können Sie den untenstehenden Merkblättern entnehmen. Wenn Sie ein Einbürgerungsgesuch stellen möchten, melden Sie sich bitte direkt an das Bürgerrechtssekretariat (Tel. 044 738 14 39 oder E-Mail: einbuergerung@schlieren.ch).
Wichtiger Hinweis: Sämtliche Merkblätter dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen die massgebenden gesetzlichen Bestimmungen nicht.
Ordentliche Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern:
- Einbürgerungsverfahren - Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung im Kanton Zürich
- Einbürgerungsverfahren - Verfahrensablauf der ordentlichen Einbürgerung
Erleichterte Einbürgerung von Ehepartnern:
Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das Schlieremer Bürgerrecht beantragen möchten:
Behandlungsgebühren:
Weitere Links mit Informationen zum Schweizer Bürgerrecht:
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bürgerrechtssekretariat | 044 738 14 39 | einbuergerung@schlieren.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Sicherheit und Gesundheit | 044 738 14 80 | stadtbuero@schlieren.ch |
Name | Download |
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