- an Gebäuden angebrachte oder freistehende Reklamen
- Plakatwände auf privatem und öffentlichem Grund sowie Ortspläne und Informationssysteme
- Reklamen an öffentlichen Einrichtungen und öffentlichen Anlagen
- das Anleuchten von Fassaden zu Reklamezwecken sowie das Projizieren von Schriften oder Bildern auf Fassaden zu geschäftlicher Werbung
- sich bewegende, unbeleuchtete oder selbstleuchtende Reklamen
- das Verwenden von Fantasiefahnen oder Transparenten zu Reklamezwecken
- befristete Aktionen oder mobile Werbeträger
Für eine Bewilligung ist das vollständig ausgefüllte Reklamegesuch in zweifacher Ausfertigung mit folgenden Unterlagen einzureichen:
- Situationsplan im Massstab 1:500 oder 1:100
- Gültige Fassadenpläne (Ansicht und Schnitt) und eventuell Schnitt im Massstab 1:50 oder 1:100, mit Massen
- Zeichnung oder deutliche Farbfotos der einzelnen Reklamen mit Massen und Gesamtansicht des Gebäudes, der baulichen Umgebung und dem heutigen Bestand der Reklamenanlagen
- Amtliche Katasterkopie (höchstens 12 Monate alt) mit rot eingezeichneter Stellung und Grösse der Reklameanlage(n)
Bei rechtlichen Fragen oder Fragen zum Reklame-Bewilligungsverfahren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Bau und Planung | 044 738 15 49 | bausekretariat@schlieren.ch |
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Bausekretariat | 044 738 15 49 | bausekretariat@schlieren.ch |