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Wasserversorgung, Wassertarif, Totalrevision
7. Juni 2018
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 14. Mai 2018 den Wassertarif, SKR 11.31, angepasst. Die Tariferhöhung beträgt durchschnittlich 30 %. Um die Erhöhung gegenüber den Bezügerinnen und Bezügern abzufedern, erfolgt diese gestaffelt. Per 1. Januar 2019 und per 1. Januar 2020 werden die Tarife je hälftig erhöht.

Gegen diesen Beschluss kann, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Der neue Wassertarif kann im Stadthaus, Stadtkanzlei, Freiestrasse 6, eingesehen, unter Telefon 044 738 15 76 bestellt oder nachstehend zum Download angeklickt werden.

Stadtrat Schlieren

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Erlass SKR 11.31 (PDF, 153.18 kB) Download 0 Erlass SKR 11.31