Gegen diesen Beschluss kann, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Der neue Wassertarif kann im Stadthaus, Stadtkanzlei, Freiestrasse 6, eingesehen, unter Telefon 044 738 15 76 bestellt oder nachstehend zum Download angeklickt werden.
Stadtrat Schlieren
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Erlass SKR 11.31 (PDF, 153.18 kB) | Download | 0 | Erlass SKR 11.31 |
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtkanzlei | 044 738 15 76 | stadtkanzlei@schlieren.ch |