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e-Umzug
e umzug
Auf der Plattform eUmzugZH können Sie Ihren Umzug im Kanton Zürich melden. Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde des Kantons Zürich gemeint.

Bei einem Wegzug in eine Gemeinde eines anderen Kantons können Sie nur die Wegzugsmeldung mit eUmzugZH durchführen. Sie müssen anschliessend den Zuzug gemäss der Vorgaben Ihrer neuen Wohngemeinde abschliessen.

Wochenaufenthalter können nicht teilnehmen. Gemäss Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung.

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