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Eidgenössischer/kantonaler Abstimmungstermin vom 9. Februar 2003

Informationen

Datum
9. Februar 2003
Lokalität
Stadthaus, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren

Eidgenössische Vorlagen

Kantonale Beiträge an Spitalbehandlungen

Angenommen
Beschreibung
Auch bei einer Behandlung in der Halbprivat- oder Privatabteilung eines subventionierten Spitals müssen sich die Kantone an den Kosten der obligatorisch versicherten Leistungen beteiligen. Dies hat das Eidgenössische Versicherungsgericht klargestellt. Müsste dieses Urteil sofort und vollständig umgesetzt werden, so gerieten die Kantone in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Das Parlament hat dieses Problem mit einem dringlichen Bundesgesetz entschäft. Es sieht einen stufenweisen Übergang zur gesetzmässigen Beteiligung der Kantone an den Kosten vor und stellt eine geordnete Umsetzung sicher. Gegen das Gesetz ist das Referendum ergriffen worden.
Formulierung
Dringliches Bundesgesetz vom 21. Juni 2002 über die Anpassung der kantonalen Beiträge für die innerkantonalen stationären Behandlungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 78,01 %
1'508
Nein-Stimmen 21,99 %
425
Leer
38
Ungültig
27
Stimmbeteiligung
30.0 %
Ebene
Bund

Volksrechte

Angenommen
Beschreibung
Bundesrat und Parlament wollen mit der "allgemeinen Volksinitiative" ein zusätzliches Volksrecht einführen. 100'000 Schweizerinnen und Schweizer können damit nicht nur Verfassungsänderungen, sondern neu auch Gesetzesänderungen anregen. Ausserdem wird die Mitwirkung des Volkes in der Aussenpolitik durch eine Ausdehnung des fakultativen Staatsvertragsreferendums verstärkt. Gleichzeitig sollen verschiedene Mängel der heutigen Volksrechte beseitigt werden.
Formulierung
Bundesbeschluss vom 4. Oktober 2002 über die Änderung der Volksrechte

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 71,19 %
1'374
Nein-Stimmen 28,81 %
556
Leer
38
Ungültig
27
Stimmbeteiligung
30.0 %
Ebene
Bund

Kantonale Vorlagen

Bau der Glattalbahn und Strassenausbauten im mittleren Glattal

Angenommen
Beschreibung
Im Gebiet zwischen Zürich Nord, Flughafen, Wallisellen und Dübendorf entsteht die Glattalstadt, ein modernes Zentrum mit Raum für neue Arbeitsplätze und Wohnungen. Für viele Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons ist das Glattal häufiges Ziel: zur Arbeit, für Einkauf und Freizeit oder auf dem Weg zum Flughafen. Um mit der dynamischen Entwicklung Schritt zu halten, muss sich auch das Verkehrssystem anpassen. Dabei ist im städtischen Umfeld ein leistungsfähiger öffentlicher Verkehr besonders wichtig. Vergleichbar mit dem Tram in der Stadt Zürich verbindet die neue Glattalbahn auf ihrem Netz von 12,7 km die wichtigen Zentren untereinander und mit dem übergeordneten Bahnnetz an sechs Bahnhöfen. Für den Beitrag des Kantons an die Baukosten der Glattalbahn ist ein Rahmenkredit von 555 Millionen Franken zu bewilligen. Daneben muss aber auch das Strassennetz funktionsfähig bleiben, was durch zwei neue Strassenverbindungen und verschiedene Anpassungen am bestehenden Strassennetz gesichert wird. Für Strassenausbau und -anpassungen ist ein weiterer Rahmenkredit von 97 Millionen Franken zu bewilligen. Mit Rücksicht auf die finanzielle Situation des Kantons und der Standortgemeinden werden die Projekte in Etapp ausgeführt. Die erste Etappe der Glattalbahn soll 2006 in Betrieb gehen, die dritte und letzte 2010.
Formulierung
Beschluss des Kantonsrates über die Bewilligung je eines Rahmenkredites für einen Staatsbeitrag an den Bau der Glattalbahn sowie für Strassenausbauten und -anpassungen im mittleren Glattal

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 66,04 %
1'260
Nein-Stimmen 33,96 %
648
Leer
26
Ungültig
25
Stimmbeteiligung
29.7 %
Ebene
Kanton

Formularpflicht bei Wohnungswechseln

Angenommen
Beschreibung
Die Pflicht von Vermietern und Vermieterinnen, in Zeiten von Wohnungsmangel beim Abschluss von neuen Mietverträgen ein Formular mit der Begründung einer allfälligen Mietzinserhöhung auszuhändigen, soll abgeschafft werden. Für die Vermieterschaft entfällt ein grosser Verwaltungsaufwand, und Mieterinnen und Mieter besitzen auch bei Abschaffung der Formularpflicht das Recht, missbräuchliche Anfangsmietzinse anzufechten.
Formulierung
Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG zum ZGB)

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 59,62 %
1'125
Nein-Stimmen 40,38 %
762
Leer
47
Ungültig
25
Stimmbeteiligung
29.7 %
Ebene
Kanton