Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Abstimmungs- und Wahlresultate des Kantons finden Sie unter www.statistik.zh.ch.
Abstimmungs- und Wahlresultate des Bundes sind unter www.admin.ch ersichtlich.
Stimmrecht
Stimm- und wahlberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht aus besonderen Gründen vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Das Stimmregister wird im Stadtbüro geführt.
Wer den politischen Wohnsitz wechselt, erhält am neuen Wohnsitz die Wahl- und Abstimmungsunterlagen nur gegen den Nachweis, dass das Stimmrecht nicht bereits am bisherigen politischen Wohnsitz ausgeübt wurde.
Abstimmungsunterlagen
Die Abstimmungsunterlagen (Stimm-/Wahlzettel, erläuternde Berichte, Stimmrechtsausweis etc.) werden etwa drei Wochen vor dem Urnengang den Stimmberechtigten zugestellt. Melden Sie sich beim Stadtbüro (Tel. 044 738 14 80), wenn Sie die Unterlagen nicht erhalten haben!
An der Urne oder vorzeitig ab dem vierten Arbeitstag vor dem Urnengang im Stadtbüro im Stadthaus gemäss den Angaben auf dem Stimmrechtsausweis. Der unterschriebene Stimmrechtsausweis ist dabei abzugeben.
Sie können sich durch eine andere stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und geben sie diesen Ihrer Vertretung mit Ihren Stimm-/Wahlzetteln mit. Die stellvertretende Person darf höchstens zwei Personen vertreten. Sie muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben.
Gesetz über die politischen Rechte (GPR)
Verordnung über die politischen Rechte (VPR)
Urne Öffnungszeiten
Sonntag, 09.30 - 11.30 Uhr
Urnenstandort
Brieflich abstimmen
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis auf der Vorderseite.
- Legen Sie die eigenhändig und handschriftlich ausgefüllten Stimm- und Wahlzettel in das Ihnen zugestellte "Stimmzettel-Kuvert" und kleben dieses zu.
- Den unterschriebenen Stimmrechtsausweis legen Sie zusammen mit dem verschlossenen "Stimmzettel-Kuvert" in das Zustell- und Rückantwort-Kuvert. Achten Sie darauf, dass im Fenster die Adresse der Stadt Schlieren erscheint.
- Für jede stimmberechtigte Person ist ein separates "Stimmzettel-Kuvert" sowie ein separates Zustell- und Rückantwort-Kuvert zu verwenden.
- Geben Sie das Kuvert rechtzeitig zur Post oder werfen Sie es in den Briefkasten beim Haupteingang des Stadthauses ein. Das Kuvert muss bis zur Schliessung der Wahl- und Abstimmungslokale am Sonntag beim Wahlbüro eintreffen. Später eingehende Kuverts fallen ausser Betracht.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- kein Stimmrechtsausweis mitgeschickt wird,
- die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person auf dem Stimmrechtsausweis fehlt,
- das Stimmzettel-Kuvert nicht zugeklebt ist,
- der Stimmrechtsausweis verspätet bei der Stadt eintrifft.