Friedensrichterinnen und Friedensrichter sind Mitglieder der Gerichtsbehörde auf Gemeindeebene und die erste, obligatorische Schlichtungsbehörde bei zivilrechtlichen Streitigkeiten und zuständig für:
• Konsumentenrechtliche Forderungen; allgemeine Forderungsklagen
• Arbeitsrecht
• Erbrecht
• Unterhalt
• Klagen aus Motorfahrzeug- und Fahrradunfällen
• Schadenhaftungen
• Persönlichkeitsverletzungen
• Nachbarrechtliche Streitigkeiten
• Stockwerkeigentum
Mit Einreichung des Schlichtungsgesuches (im Doppel) wird das Verfahren eingeleitet.
Bei allen vermögensrechtlichen Streitigkeiten, können Friedensrichter (auf Antrag der klagenden Partei) bis zu einem Streitwert von Fr. 2'000.00 endgültig entscheiden und bis zu Fr. 5'000.00 den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten.
Die beim Friedensrichteramt getroffene Vereinbarung hat die Wirkung eines rechtskräftigen Entscheides.
Für weitere Fragen steht Ihnen die örtliche Friedensrichterin gerne zur Verfügung.
Kontakt
FriedensrichteramtFreiestrasse 6
8952 Schlieren
Tel. 044 738 14 45
Fax 044 738 14 46
janine.marti@schlieren.ch
Öffnungszeiten
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