Bei Heirat oder Eintragung einer Partnerschaft werden die Ehegatten bzw. die Partner und Partnerinnen rückwirkend per 1. Januar für das ganze Jahr gemeinsam besteuert. Für die Festsetzung des Steuertarifs und der Sozialabzüge sind die persönlichen Verhältnisse am Ende der Steuerperiode massgebend. Die gemeinsame Steuererklärung wird im darauf folgenden Jahr zugestellt.
Für die Bemessung der Steuer werden das gesamte während der Steuerperiode bzw. der Steuerpflicht erzielte Reineinkommen und das Reinvermögen per Ende Steuerperiode, ohne Rücksicht auf den Güterstand, zusammengerechnet.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 044 738 15 30 | steueramt@schlieren.ch |