Verfahren
Betreibungsregisterauszüge werden nur an die aktuelle Schweizer Wohnadresse des Gesuchstellers versandt. Es erfolgt keine Zustellung per Fax, an eine Drittadresse oder ins Ausland. Bestellungen werden nur werktags (in der Regel innert 24 Stunden) bearbeitet. Der Versand erfolgt mittels A-Post. Das Betreibungsamt haftet nicht für eine allfällige verspätete Zustellung der Post. Das Betreibungsamt behält sich das Recht vor, gegebenenfalls einen Kostenvorschuss zu verlangen oder das Begehren per Online-Schalter gänzlich abzulehnen und auf den ordentlichen Weg zum Erhalt eines persönlichen Registerauszuges zu verweisen. Der Zeitraum der Auskunft umfasst die letzen fünf Jahre. Weiterreichende oder detaillierte Auskünfte werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt