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Adress- und Personenauskünfte

Die Einwohnerdienste dürfen Daten an Dritte weitergeben, wenn diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen und wenn die betroffene Person keine Sperrung verlangt hat.

Auskünfte aus dem Einwohnerregister gemäss Datenschutzgesetz:

Voraussetzungslose Auskünfte Fr. 15.--
Auskunft, wenn berechtigtes Interesse vorausgesetzt wird Fr. 30.--
Auskunft, wenn besonders schützenswertes Interesse vorausgesetzt wird Fr. 30.--

Zugehörige Objekte