Die Einwohnerdienste dürfen Daten an Dritte weitergeben, wenn diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen und wenn die betroffene Person keine Sperrung verlangt hat.
Auskünfte aus dem Einwohnerregister gemäss Datenschutzgesetz:
Voraussetzungslose Auskünfte Fr. 15.--
Auskunft, wenn berechtigtes Interesse vorausgesetzt wird Fr. 30.--
Auskunft, wenn besonders schützenswertes Interesse vorausgesetzt wird Fr. 30.--
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Stadtbüro | 044 738 14 80 | stadtbuero@schlieren.ch |