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Kontrolle Invasiver Pflanzen (Neophyten) auf Stadtgebiet

Invasive gebietsfremde Arten können ökologische, gesundheitliche und ökonomische Schäden verursachen. Der Bund konkretisiert die Regelung des Umgangs mit diesen Organismen und koordiniert das Management von invasiven Arten auf Bundesebene, interkantonal und international.

Der Grünunterhalt der Stadt Schlieren kontrolliert regelmässig auf dem Stadtgebiet, ob invasive Pflanzen wachsen. Diese werden fachkundig entsorgt. Zusätzlich wird der Standort dem Kanton gemeldet.

In der Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung 814.911) sind elf Pflanzen aufgeführt, welche verboten sind.

Zugehörige Objekte

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AWEL_Merkblatt_Neophyten_bei_Bauvorhaben.pdf (PDF, 4.25 MB) Download 0 AWEL_Merkblatt_Neophyten_bei_Bauvorhaben.pdf
AWEL_Flyer_invasive_Neophyten_.pdf (PDF, 5.88 MB) Download 1 AWEL_Flyer_invasive_Neophyten_.pdf
AWEL_Schmalblattrige_Greiskraut.pdf (PDF, 1.36 MB) Download 2 AWEL_Schmalblattrige_Greiskraut.pdf
Freisetzungsverordnung_Anhang_2_verbotene_invasive_gebietsfreme_Pflanzen_.pdf (PDF, 76.94 kB) Download 3 Freisetzungsverordnung_Anhang_2_verbotene_invasive_gebietsfreme_Pflanzen_.pdf
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