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Beglaubigung

Das Stadtammannamt bietet die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen, Abschriften, Auszügen aus Schriftstücken, Protokollen, Daten von Privaturkunden, Eigenschriftlichkeit auf Bürgschaftserklärungen bis zu einem Haftungsbetrag von Fr. 2'000.00 an und führt ein Register (Verordnung des Obergerichts über die Beglaubigung durch die Gemeindeammänner).

Eine sogenannte "Echtheitsbestätigte Ausweiskopie" ist einer Beglaubigung einer Abschrift gleichgestellt.

 

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