In den Merkblättern finden Sie zudem eine praktische Übersicht über die aktuellen Bestimmungen für die verschiedenen Parzellen.
1. Nutzungseinschränkungen
1.1. Warum gibt es unterschiedliche Nutzungseinschränkungen?
Die Nutzungseinschränkungen richten sich nach der Höhe der Belastung. Bei der Überschreitung des Sanierungswertes sind striktere Nutzungseinschränkungen notwendig als z.B. bei einer leichten Überschreitung des Prüfwerts. (Übersicht Nutzungseinschränkungen)
1.2. Darf in den betroffenen Parzellen auf eigene Gefahr weitergegärtnert werden?
Nein. Wer gegen die Nutzungseinschränkung bzw. gegen die Verfügung des Kantons (diese hat polizeirechtlichen Charakter) verstösst, macht sich strafbar.
1.3. Was passiert, wenn ich mich nicht an die Nutzungseinschränkungen halte?
Wer sich nicht an die Nutzungseinschränkungen hält, muss mit einer Kündigung des Pachtvertrags rechnen. Zudem macht sich nach Art. 61 des Umweltschutzgesetztes strafbar, wer Vorschriften über die Nutzung des Bodens verletzt.
1.4. Ist das Gemüse auf stark belasteten Böden auf jeden Fall auch stark belastet?
Nein, wieviel schädliche Schwermetalle von einem Gemüse aufgenommen werden, ist abhängig von der Gemüseart und auch von der Schadstoffart. Zudem spielt das Wachstumsmilieu, also die lokalen Bedingungen im Boden, eine Rolle. Die Grenzwerte im Boden werden so angesetzt, dass die Toleranzwerte im Gemüse mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht überschritten werden. Die Nutzungseinschränkung ist eine vorsorgliche Massnahme, um eine Gefährdung auf längere Sicht zu reduzieren.
1.5. Welche Pflanzen tendieren dazu Schwermetalle stärker oder schwächer aufzunehmen?
Grundsätzlich: Gemüse, das nicht direkt im Boden wächst, ist weniger problematisch, weil die Verunreinigung mit anhaftender Erde geringer ist. Welche Gemüsesorten Schwermetalle tendenziell stärker oder schwächer aufnehmen, sehen Sie in der nachfolgenden Übersicht. Diese finden Sie auch unter "Publikationen" am Seitenende als Download
1.6. Darf auf Parzellen in den roten Bereichen in Hochbeeten Gemüse angepflanzt werden?
Ja. Die Nutzungseinschränkungen gelten nicht für Hochbeete, solange sie nicht mit Boden von vor Ort, sondern mit Erde aus dem Detailhandel befüllt wurden. Die Stadt Schlieren unterstützt betroffene Pächterinnen und Pächter beim Erstellen von Hochbeeten. Melden Sie sich beim Vorstand des Familiengartenareals, wenn Sie in einem Hochbeet weitergärtnern möchten.
1.7. Aufenthalt nur auf abgedecktem Boden: Wie muss der Boden abgedeckt werden?
Der Boden muss so abgedeckt sein, dass für die Kinder kein direkter Bodenkontakt mehr möglich ist. Es gibt verschiedene zulässige Arten, den Boden abzudecken: z.B. mit Kunstrasen, Steinplatten, Ecoraster, Holzpaletten unterlegt mit Vlies. Die Stadt Schlieren unterstützt betroffene Pächterinnen und Pächter beim Erstellen von Hochbeeten. Melden Sie sich beim Vorstand des Familiengartenareals, wenn Sie in einem Hochbeet weitergärtnern möchten.
1.8. Aufenthalt nur auf abgedecktem Boden: Kann ich den Boden mit einem Vlies abdecken, das ich nach dem Aufenthalt wieder entferne?
Da direkter Bodenkontakt vermieden werden muss, dürfte Ober- und Unterseite des Vlieses nicht verwechselt werden. Zudem müsste auch sichergestellt werden, dass das Vlies nicht verrutscht oder die Kinder darunter kriechen.
1.9. Wir gärtnern schon seit vielen Jahren im Betschenrohr. Warum jetzt plötzlich diese "Aufregung"?
Durch diesen Zufallsbefund haben Stadt und Kanton jetzt Kenntnis von der Bodenbelastung. Der Kanton ist gesetzlich verpflichtet, eine Gefährdungsabschätzung zu machen und Nutzungseinschränkungen zur Minderung der Gefährdung zu verordnen – zum Schutz der Gärtnerinnen und Gärtner.
1.10. Darf Gemüse, das in roten Parzellen angebaut wurde, noch gegessen werden?
Nein. Seitdem die Nutzungseinschränkungen durch den Kanton verfügt wurden, dürfen die wachsenden Pflanzen in roten Parzellen nicht mehr als Nahrungspflanzen dienen. Das Gemüse darf nicht gegessen werden.
1.11. Dürfen Konfitüren oder eingemachte Früchte und Gemüse vom letzten Jahr aus roten Parzellen noch konsumiert werden?
Diesbezüglich gibt es kein offizielles Verbot. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass der Boden schon seit vielen Jahren belastet ist. Es ist jedoch nicht bekannt, ob und wie stark Gemüse und Früchte belastet sind. Vorsorglich wird davon abgeraten, diese Produkte zu konsumieren.
2. Beprobung
2.1. Wurden alle Parzellen einzeln beprobt?
Nein. Es handelt sich um Stichproben. Das beprobte Areal wurde in Teilflächen eingeteilt. Innerhalb dieser Teilflächen wurden aus jeweils vier Parzellen Boden für eine Flächenmischprobe entnommen. Die Resultate dieser Mischproben gelten für die gesamte Teilfläche.
2.2. Werden nun in den roten und orangen Bereichen die einzelnen Parzellen beprobt?
Nein. Das wäre nicht verhältnismässig.
2.3. Weshalb sind die Bodenbelastungen so individuell / unterschiedlich?
Die unterschiedliche Bodenbelastung je nach Teilfläche deutet auf unterschiedliche Nutzung hin (z.B. durch früheren Einsatz von belasteten Düngemitteln oder unwissentlichen Eintrag von belastetem Boden).
2.4. Warum wurde die Belastung mit Quecksilber nicht schon 2021 bei den ersten Proben durch das Projekt festgestellt?
In den ersten Proben 2021 wurde das Quecksilber noch nicht untersucht, weil dies noch keine Vorgabe war.
2.5. Wann werden die restlichen weissen Flächen im südwestlichen Areal beprobt?
Der Zeitpunkt der Proben ist noch nicht bekannt. Die Stadt informiert die betroffenen Pächterinnen und Pächter rechtzeitig sobald bekannt ist, wann die Bodenproben durchgeführt werden.
3. Gesundheitliche Aspekte
3.1. Was ist, wenn mein (Enkel-) Kind beim Spielen Erde verschluckt?
Eine einmalige Aufnahme von Boden, welcher erhöhte Schwermetallwerte aufweist, hat grundsätzlich noch keinen unmittelbaren Einfluss auf die Gesundheit des Kindes. Wiederholter Kontakt mit kontaminierter Erde ist zu vermeiden, damit spätere gesundheitliche Einschränkungen ausgeschlossen sind. Deshalb wurde die strenge Nutzungsbeschränkung für Kinder eingeführt. Es handelt sich auch hier um eine vorsorgliche Massnahme.
3.2. Ich habe auf meinem Familiengarten Rasen, auf welchem Kinder spielen. Besteht dort eine Gefährdung?
Auf dicht bewachsenen Plätzen wie z.B. Rasenflächen ist die Gefahr geringer, dass die Kinder Erde verschlucken. Nach dem Spielen sollten die Hände gewaschen werden.
Dies gilt nicht in roten Bereichen! In roten Bereichen müssen auch Rasenflächen abgedeckt werden (siehe Pläne Nutzungseinschränkungen).
3.3. Ich gärtnere seit Jahren im Betschenrohr. Muss ich nun einen Arzt aufsuchen?
Die Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Gesundheit wird als nicht sehr hoch eingeschätzt, kann jedoch auch nicht ganz ausgeschlossen werden. Langzeitauswirkungen von Bodenbelastungen auf die menschliche Gesundheit sind bis heute nur wenig untersucht. Für eine Abklärung beim Arzt, die über die normalen ärztlichen Routineuntersuchungen hinausgehen, sehen wir keine unmittelbare Notwendigkeit. Die verfügte Nutzungseinschränkung hat in erster Linie präventiven Charakter.
Haben Sie weitere Fragen? Wir sind für Sie da.
Wenden Sie sich gerne an die E-Mail-Adresse familiengarten@schlieren.ch oder an die Telefonnummer 044 738 15 49.
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