Priorität hatte für die Stadt Schlieren, dass alle betroffenen Gärtnerinnen und Gärtner zeitnah informiert sind über den Sachverhalt und die Nutzungseinschränkungen. Die Stadt Schlieren wird nun diese neue Ausgangslage ganzheitlich beurteilen und die Optionen für die Zukunft und das weitere Vorgehen sorgfältig prüfen. Unter Einhaltung der verordneten Nutzungseinschränkungen und Nutzungsverbote dürfen die Gärten weiter genutzt werden.